Norm Richtlinien über Ausgestaltung und Inhalt entgeltlicher Veröffentlichungen von Rechtsträgern des Bundes× ▾ ‹›Gliederung Richtlinien über Ausgestaltung und Inhalt entgeltlicher Veröffentlichungen von Rechtsträgern des Bundes Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2012 — BGBl. II Nr. 222/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2012 BGBl. II Nr. 222/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2012 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Unterscheidbarkeit§ 3Eindeutiger inhaltlicher Bezug zur Tätigkeit§ 4Sachinformation und konkretes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit§ 5Inkrafttreten