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§ 27 MLPV 2012

Fassungen
ab 01.01.2013 — BGBl. II Nr. 401/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 27 heute01.01.2013 BGBl. II Nr. 401/2012 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Militärluftfahrt-Personalverordnung 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 401 aus 2012,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 27

Inkrafttretensdatum

01.01.2013BGBl. II Nr. 401/2012

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

MLPV 2012

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Grundbefähigung

Paragraph 27,

  1. Absatz eins,Die Grundbefähigung ist die Befähigung, die Be- und Entladung an Militärluftfahrzeugen eines bestimmten Typs durchzuführen, die Fracht im Fluge zu überwachen, die Betreuung von Passagieren wahrzunehmen, im Flugbetrieb die Besatzung im Rahmen der Betriebsvorschriften zu unterstützen und Konfigurationsänderungen im Frachtraum durchzuführen.
  2. Absatz 2,Voraussetzungen für die Ausstellung eines Militär-Ladetechnikerausweises sind jedenfalls
    1. Ziffer eins
      der Abschluss einer dem Anforderungsprofil entsprechenden Ausbildung,
    2. Ziffer 2
      die Absolvierung eines Militär-Ladetechniker Lehrganges mit der Durchführung von mindestens zehn Transportflügen unter Aufsicht eines Lehrers und
    3. Ziffer 3
      die Ablegung einer Prüfung mit einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
  3. Absatz 3,Für den Erhalt der Gültigkeit der Grundbefähigung sind die nach dem Qualitätsmaßstab nach Paragraph eins, Absatz 3, erforderlichen Transportflüge, mindestens jedoch fünf, durchzuführen.
  4. Absatz 4,Für die Erneuerung der Gültigkeit einer ruhenden Grundbefähigung sind jedenfalls erforderlich
    1. Ziffer eins
      die Erfüllung der Kriterien nach Paragraph 11, Absatz 4, Ziffer eins, und
    2. Ziffer 2
      die Ablegung einer Prüfung mit einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
  5. Absatz 5,Militär-Ladetechniker haben zum Nachweis ihrer praktischen Verwendung ein Militär-Flugbuch nach Paragraph 13, zu führen.

Schlagworte

Beladung

Im RIS seit

06.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2012

Gesetzesnummer

20008080

Dokumentnummer

NOR40144098