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§ 42 TÄKamWO

Fassungen
ab 08.12.2012 — BGBl. II Nr. 420/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 42 heute08.12.2012 BGBl. II Nr. 420/2012 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Tierärztekammer-Wahlordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 2012,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 42

Inkrafttretensdatum

08.12.2012BGBl. II Nr. 420/2012

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

TÄKamWO

Index

86/02 Tierärzte

Text

4. Hauptstück
Ergänzungswahlen

Ergänzungswahlen zur Delegiertenversammlung

Paragraph 42,

  1. Absatz eins,Wenn die Nachbesetzung einer Funktion in der Delegiertenversammlung nach Paragraph 25, TÄKamG nicht mehr möglich ist, weil kein gewähltes Ersatzmitglied der betreffenden Liste mehr zur Verfügung steht, hat die Präsidentin/der Präsident dies der/dem Vorsitzenden der Wahlkommission unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Ergänzungswahl für die verbleibende Funktionsperiode anzuordnen. Ebenso ist vorzugehen, wenn die Besetzung einer Funktion nicht möglich ist, weil die wahlwerbende Liste, auf die das entsprechende Mandat entfallen ist, nicht genügend Personen aufweist oder keine der gewählten Personen das Mandat annimmt.
  2. Absatz 2,Die Wahlkommission hat unter sinngemäßer Anwendung des 2. Hauptstückes (ausgenommen Paragraph 7,) die Wahl für den betroffenen Wahlkörper auszuschreiben und durchzuführen, wobei jeder Wahlvorschlag zumindest so viele wahlwerbende Personen, als für die Besetzung der entsprechenden Funktion/Funktionen erforderlich ist, enthalten muss.
  3. Absatz 3,Ist die verbleibende Funktionsperiode der Delegiertenversammlung kürzer als ein Jahr, so kann die Ergänzungswahl für Vertreter/Vertreterinnen von Abteilungen unterbleiben, wenn der Abteilungsausschuss (Paragraph 31, TÄKamG) des betroffenen Wahlkörpers dem zustimmt und seine Beschlussfähigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Im RIS seit

11.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2012

Gesetzesnummer

20008103

Dokumentnummer

NOR40144321