Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ernährungshilfe-Übereinkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 41/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2013,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
19/18 Entwicklungshilfe
Text
Artikel 10
Sekretariat
Der Ausschuss benennt im Einklang mit den Verfahrens- und Durchführungsregeln ein Sekretariat und nimmt dessen Dienste in Anspruch. Der Ausschuss ersucht den Internationalen Getreiderat, sein Sekretariat anfangs als Sekretariat des Ausschusses nutzen zu dürfen.
Das Sekretariat nimmt die in diesem Übereinkommen und in den Verfahrens- und Durchführungsregeln genannten Aufgaben sowie etwaige administrative Aufgaben einschließlich der Bearbeitung und Verteilung von Unterlagen und Berichten wahr und übt weitere vom Ausschuss geforderte Funktionen aus.
Schlagworte
Verfahrensregel
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2017
Dokumentnummer
NOR40148307