Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ernährungshilfe-Übereinkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 41/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2013,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
19/18 Entwicklungshilfe
Text
Artikel 3
Verhältnis zu WTO-Übereinkünften
Dieses Übereinkommen berührt nicht die derzeitigen oder künftigen WTO-Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Verpflichtungen und dem Übereinkommen haben erstere Vorrang. Dieses Übereinkommen greift den etwaigen Standpunkten einer Vertragspartei in WTO-Verhandlungen nicht vor.
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2017
Dokumentnummer
NOR40148300