Norm Erklärung des KV für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der öst. Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Erklärung des KV für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der öst. Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung Fassungen (Gesetz) ab 26.03.2013 — BGBl. II Nr. 83/2013 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 26.03.201310.03.2014 BGBl. II Nr. 83/2013 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 49/2014 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 10.03.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenSatzung des Kollektivvertrages für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ)S 1/2013/XXII/96/1§ 1Geltungsbereich der SatzungKollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen, die bei Mitgliedern des Vereines Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) beschäftigt sind(Stand 1. Februar 2013)wird zur Satzung erklärt.§ 2Inhalt der Satzung§ 3Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung