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Art. 3

Fassungen
ab 01.09.2013 — BGBl. III Nr. 166/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute01.09.2013 BGBl. III Nr. 166/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 166 aus 2013,

Typ

Vertrag – Russische F

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.09.2013BGBl. III Nr. 166/2013

Außerkrafttretensdatum

Index

79/04 Kultur- und Denkmalschutz

Text

Artikel 3

(1) Die Österreichische Seite führt die Versicherung der Esterházy-Bücher, deren Transport aus den russischen Bibliotheken bis zu ihrem Aufbewahrungsort im Staatsgebiet der Republik Österreich unter Ergreifung notwendiger und ausreichender Bewachungsmaßnahmen durch und übernimmt alle damit verbundenen Kosten ab dem Moment der Unterzeichnung des jeweiligen Übergabe-Übernahme-Protokolls.

(2) Die Russische Seite übernimmt keinerlei Kosten für die Aufbewahrung der Esterházy-Bücher, die der Österreichischen Seite gemäß einem Übergabe-Übernahme-Protokoll übergeben wurden.

(3) Die Österreichische Seite bezahlt selbständig die Kosten für das Material, das für die Verpackung der Kulturgüter (Bücher) verwendet wird, und übergibt es den russischen Bibliotheken noch vor dem Beginn der Übergabe der Esterházy-Bücher. Die Österreichische Seite sucht ein kompetentes Unternehmen mit Erfahrung im Bereich des Kulturgütertransports aus. Die Österreichische Seite trägt die Verantwortung für die Qualität des Verpackungsmaterials, für den Transport und für die Bewachung der Esterházy-Bücher.

(4) Die Verpackung der Esterházy-Bücher wird von Mitarbeitern der russischen Bibliotheken in Anwesenheit von bevollmächtigten Vertretern des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und des Ministeriums für Kultur der Russischen Föderation durchgeführt.

Im RIS seit

05.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2013

Gesetzesnummer

20008494

Dokumentnummer

NOR40152869