Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
MAB-Ausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 282/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 15Anlage 15
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Anlage 15
Qualifikationsprofil OPERATIONSASSISTENT/IN
Der/die Absolvent/in
hat Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho-)Physiologie und versteht die einschlägige medizinische Terminologie;
findet sich in einer Linienorganisation/Krankenanstalt zurecht;
kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen im und rund um einen Operationssaal (einschließlich Hygiene- und Entsorgungsplan) sowie die Rolle und Funktion von Operationsassistenten/-innen bei Operationen;
kann mögliche Infektionsrisiken erkennen und entsprechende Präventionsmaßnahmen gemäß Hygienerichtlinien setzen;
kennt unterschiedliche Operationsarten, deren Abläufe, die dabei zum Einsatz kommenden unsterilen Geräte, Materialien bzw. Verbrauchsgüter sowie die jeweiligen präoperativen, intraoperativen und postoperativen Tätigkeiten von Operationsassistenten/-innen;
beherrscht entsprechend geltenden Standards insbesondere:
den Umgang mit Sterilität sowie das richtige Verhalten in sterilen Umgebungen,
die Überprüfung und gegebenenfalls die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit ausgewählter Geräte,
die Patientenidentifikation,
das Einschleusen der Patienten/-innen,
die Lagerung und Transferierung der Patienten/-innen sowie Fixationstechniken entsprechend den sicherheitstechnischen Erfordernissen,
diverse Enthaarungsmethoden,
die Handhabung der Neutral-Elektrode,
die Assistenz beim Anlegen und Entfernen starrer und ruhigstellender Verbände;
verfügt über Kenntnisse der Lagerung, Aufbewahrung, Ver- und Entsorgung von Präparaten, Untersuchungsmaterial und Organen und ist sich der Folgen unsachgemäßen Handelns bewusst;
handelt im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit gemäß den rechtlichen und fachlichen Vorgaben bezüglich Hygiene sowie Sterilität;
handelt innerhalb der rechtlichen und fachlichen Grenzen seines/ihres Berufs;
erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;
wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.
Schlagworte
Aufbauorganisation, Hygieneplan, Versorgung, Absolventin, Operationsassistentin, Patientin
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2015
Dokumentnummer
NOR40156429