Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 254/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 254 aus 2013,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 50Artikel 50
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
ARTIKEL 50
Agrar- und Ernährungswirtschaft
Ziel der Zusammenarbeit in diesem Bereich ist die Förderung der Boden- und Agrarstrukturreform, die Modernisierung, die Seuchenbekämpfung, die Privatisierung und Umstrukturierung der Landwirtschaft, der Viehhaltung, der Agrar- und Ernährungswirtschaft und des Dienstleistungssektors in der Republik Tadschikistan, die Entwicklung in- und ausländischer Märkte für tadschikische Erzeugnisse unter Bedingungen, durch die der Schutz der Umwelt gewährleistet wird, und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer besser gesicherten Nahrungsmittelversorgung sowie die Entwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft, der Verarbeitung und des Vertriebs landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Vertragsparteien streben auch die schrittweise Angleichung der tadschikischen Normen an die technischen Regelwerke der Gemeinschaft für industrielle und landwirtschaftliche Nahrungsmittelerzeugnisse, einschließlich der Gesundheits- und Pflanzenschutznormen, an.
Schlagworte
Agrarwirtschaft, Bodenstrukturreform, Gesundheitsschutznorm
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2013
Dokumentnummer
NOR40156643