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Art. 16

Fassungen
ab 01.07.2009 — BGBl. III Nr. 241/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 16 heute01.07.2009 BGBl. III Nr. 241/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 241 aus 2013,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 16

Inkrafttretensdatum

01.07.2009BGBl. III Nr. 241/2013

Außerkrafttretensdatum

Index

79/02 Forschung

Text

Artikel römisch sechzehn

Registrierung

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik läßt dieses Übereinkommen und das beigefügte Finanzprotokoll unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten gemäß Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen beim Generalsekretär der Vereinten Nationen registrieren.

Zu URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Vertreter dieses Übereinkommen unterschrieben.

GESCHEHEN zu Paris, am 5. Oktober 1962, in einer Urschrift in deutscher, französischer, niederländischer und schwedischer Sprache; bei textlichen Unstimmigkeiten ist der französische Wortlaut maßgebend. Die Urschrift wird im Archiv des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik hinterlegt.

Dieses Ministerium übermittelt den Staaten, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind, eine beglaubigte Abschrift.

Im RIS seit

22.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2018

Gesetzesnummer

20008604

Dokumentnummer

NOR40200594