Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 241/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 241 aus 2013,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 15Artikel 15
Text
Artikel XVArtikel römisch fünfzehn
Notifikationen
1.Ziffer eins Die Hinterlegung jeder Genehmigungs-, Ratifikations- oder Beitrittsurkunde sowie das Inkrafttreten dieses Übereinkommens und des beigefügten Finanzprotokolls notifiziert der Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik dem Direktor der Organisation sowie den Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind.
2.Ziffer 2 Der Präsident des Rates übermittelt allen Mitgliedstaaten eine Notifikation, sobald ein Staat aus der Organisation austritt oder auf Grund des Artikels XI aufhört, Mitglied zu sein.Der Präsident des Rates übermittelt allen Mitgliedstaaten eine Notifikation, sobald ein Staat aus der Organisation austritt oder auf Grund des Artikels römisch elf aufhört, Mitglied zu sein.
Zuletzt aktualisiert am
22.03.2018
Dokumentnummer
NOR40200593