Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 241/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 241 aus 2013,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Text
Artikel XIVArtikel römisch vierzehn
Inkrafttreten
1.Ziffer eins Dieses Übereinkommen und das beigefügte Finanzprotokoll treten mit Hinterlegung der vierten Genehmigungs- oder Ratifikationsurkunde in Kraft, vorausgesetzt, daß die Summe der Beiträge nach dem in der Anlage zum Finanzprotokoll angegebenen Schlüssel mindestens 70 vom Hundert beträgt.
2.Ziffer 2 Für jeden Staat, der seine Genehmigungs-, Ratifikations- oder Beitrittsurkunde nach dem in Absatz 1 vorgesehenen Inkrafttreten hinterlegt, treten das Übereinkommen und das Finanzprotokoll mit Hinterlegung dieser Urkunde in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
22.03.2018
Dokumentnummer
NOR40200592