Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 241/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 241 aus 2013,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Text
Artikel IXArtikel römisch neun
Streitigkeiten
Kann eine Streitigkeit zwischen Mitgliedstaaten über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens oder des Finanzprotokolls nicht durch Vermittlung des Rates beigelegt werden, so wird sie nach Maßgabe des Abkommens vom 18. Oktober 1907 zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle dem Ständigen Schiedshof in Haag unterbreitet, sofern die beteiligten Mitgliedstaaten nicht eine andere Art der Beilegung annehmen.
Zuletzt aktualisiert am
22.03.2018
Dokumentnummer
NOR40200587