(1)Absatz eins,Dieses Übereinkommen ist nicht anzuwenden
a)Litera a auf Unterhaltspflichten;
b)Litera b auf das Eingehen, die Ungültigerklärung und die Auflösung einer Ehe oder einer ähnlichen Beziehung sowie die Trennung;
c)Litera c auf den Güterstand einer Ehe oder vergleichbare Regelungen für ähnliche Beziehungen;
d)Litera d auf trusts und Erbschaften;
e)Litera e auf die soziale Sicherheit;
f)Litera f auf öffentliche Maßnahmen allgemeiner Art in Angelegenheiten der Gesundheit;
g)Litera g auf Maßnahmen, die hinsichtlich einer Person infolge ihrer Straftaten ergriffen wurden;
h)Litera h auf Entscheidungen über Asylrecht und Einwanderung;
i)Litera i auf Maßnahmen, die allein auf die Wahrung der öffentlichen Sicherheit gerichtet sind.