Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Prüfaktuar-Prüfberichtverordnung 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 436/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Beachte
Ist erstmals auf den Prüfbericht über das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 11).Ist erstmals auf den Prüfbericht über das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden vergleiche Paragraph 11,).
Text
Deckungsrückstellung, Schwankungsrückstellung
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,In Kapitel 4 ist die Entwicklung der Deckungsrückstellung und der Schwankungsrückstellung vom Bilanzstichtag des Vorjahres bis zum aktuellen Bilanzstichtag anzugeben, wobei unter Berücksichtigung der Führung der Schwankungsrückstellung die Untergliederung des § 1 Abs. 3 anzuwenden ist.In Kapitel 4 ist die Entwicklung der Deckungsrückstellung und der Schwankungsrückstellung vom Bilanzstichtag des Vorjahres bis zum aktuellen Bilanzstichtag anzugeben, wobei unter Berücksichtigung der Führung der Schwankungsrückstellung die Untergliederung des Paragraph eins, Absatz 3, anzuwenden ist.
(2)Absatz 2,Die Übereinstimmung der Berechnung der Deckungsrückstellung mit dem Geschäftsplan ist zu prüfen und das Ergebnis der Überprüfung ist anzugeben. Erfolgt die Prüfung anhand von Stichproben, sind die Stichprobenanzahl und die Vorgangsweise zur Auswahl der Stichproben anzugeben. Die Entwicklung der Deckungsrückstellung ist zumindest entsprechend der Gliederung gemäß Anlage 2 darzustellen.
(3)Absatz 3,Zur Schwankungsrückstellung sind folgende Punkte zu erläutern:
Sollwert der Schwankungsrückstellung;
Berechnung des durchschnittlichen Vermögens der VRG sowie die Aufteilung des zugeordneten Vermögens und des zugeordneten durchschnittlichen Vermögens auf die Gruppen von Anwartschafts- und/oder Leistungsberechtigten;
Berechnung des für die Führung der Schwankungsrückstellung maßgeblichen Vermögens gemäß § 24 Abs. 3 PKG;Berechnung des für die Führung der Schwankungsrückstellung maßgeblichen Vermögens gemäß Paragraph 24, Absatz 3, PKG;
Zuweisung gemäß § 24a Abs. 3 PKG sowie die Einhaltung der Kriterien der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung (ZZV), BGBl. II Nr. 453/2012;Zuweisung gemäß Paragraph 24 a, Absatz 3, PKG sowie die Einhaltung der Kriterien der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung (ZZV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2012,; Auflösung gemäß § 24a Abs. 5 PKG;Auflösung gemäß Paragraph 24 a, Absatz 5, PKG;
Auflösung gemäß § 24a Abs. 6 PKG;Auflösung gemäß Paragraph 24 a, Absatz 6, PKG;
Auflösung gemäß § 24a Abs. 7 PKG, wobei diese entsprechend der Führung der Schwankungsrückstellung für Anwartschaftsberechtigte und Leistungsberechtigte zu untergliedern ist;Auflösung gemäß Paragraph 24 a, Absatz 7, PKG, wobei diese entsprechend der Führung der Schwankungsrückstellung für Anwartschaftsberechtigte und Leistungsberechtigte zu untergliedern ist;
Auflösung der Schwankungsrückstellung für Unverfallbarkeitsleistungen, Abfindungen oder Übertragungen gemäß § 5 Abs. 2 Betriebspensionsgesetz – BPG sowie § 17 und § 41 PKG, wobei diese getrennt nach den Verursacherquellen anzugeben ist;Auflösung der Schwankungsrückstellung für Unverfallbarkeitsleistungen, Abfindungen oder Übertragungen gemäß Paragraph 5, Absatz 2, Betriebspensionsgesetz – BPG sowie Paragraph 17 und Paragraph 41, PKG, wobei diese getrennt nach den Verursacherquellen anzugeben ist;
Führung einer negativen Schwankungsrückstellung gemäß § 24a Abs. 8 PKG;Führung einer negativen Schwankungsrückstellung gemäß Paragraph 24 a, Absatz 8, PKG;
Personenkreis und Umfang der Inanspruchnahme von § 49 Abs. 2 Z 4 PKG.Personenkreis und Umfang der Inanspruchnahme von Paragraph 49, Absatz 2, Ziffer 4, PKG.
(4)Absatz 4,Die Entwicklung der Schwankungsrückstellung ist zumindest entsprechend der Gliederung gemäß Anlage 3 darzustellen.
Schlagworte
Anwartschaftsberechtigter
Zuletzt aktualisiert am
07.11.2024
Dokumentnummer
NOR40158869