Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Patronenprüfordnung 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 446/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 446 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 39Paragraph 39
Text
Ermittlung des Mündungsimpulses bei Patronen mit bleifreien Schroten
§ 39.Paragraph 39,
Der Mündungsimpuls Mo ist aus der Masse m und der Geschwindigkeit v des Geschoßes nach der Formel
zu ermitteln. Die Geschoßgeschwindigkeit ist in 2,5 m Entfernung vor der Mündung des Laufes in sinngemäßer Anwendung von § 36 Abs. 2 in einem zylindrischen Messlauf gemäß § 30 Abs. 2 ohne Choke, zu messen und ist als Mittelwert aus einer Serie von 10 Schüssen anzugeben. Der Mündungsimpuls Mo ist aus der Masse m und der Geschwindigkeit v des Geschoßes nach der Formel ris-attachment://image001.png zu ermitteln. Die Geschoßgeschwindigkeit ist in 2,5 m Entfernung vor der Mündung des Laufes in sinngemäßer Anwendung von Paragraph 36, Absatz 2, in einem zylindrischen Messlauf gemäß Paragraph 30, Absatz 2, ohne Choke, zu messen und ist als Mittelwert aus einer Serie von 10 Schüssen anzugeben.
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2013
Dokumentnummer
NOR40159056