Norm Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes× ▾ ‹›Gliederung Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes Fassungen (Gesetz) ab 14.10.2014 — BGBl. II Nr. 253/2014 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 14.10.201431.12.2018 BGBl. II Nr. 253/2014 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 14.10.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anordnung zur Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Periodizität, Kontinuität§ 4Erhebungsmasse, Statistische Einheiten§ 5Erhebungsmerkmale§ 6Art der Erhebung§ 7Auswahl der Erhebungseinheiten für die Erhebung gemäß § 6 Z 4; Stichprobe§ 8Auskunftserteilung§ 9Erhebungsunterlagen§ 10Pflichten der Inhaber von Verwaltungsdaten§ 11Verwendung von Preisindexmesszahlen§ 12Veröffentlichung§ 13Aufwand- und Kostenersatz§ 14Verwendung der geschlechtsspezifischen Form§ 15Verweisungen§ 16Außerkrafttreten