Norm Frauenförderungsplan des Rechnungshofs 2014/2015× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan des Rechnungshofs 2014/2015 Fassungen (Gesetz) ab 26.11.2014 — BGBl. II Nr. 304/2014 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 26.11.201422.12.2016 BGBl. II Nr. 304/2014 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.11.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittDarstellung des Ist–Zustandes | (STICHTAG 31. Dezember 2013)§ 1Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs– und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof§ 2Darstellung der Frauenquote§ 3Verwendung im Prüfungsdienst§ 4Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils§ 5Aus– und Weiterbildung§ 6Bewerbungen§ 7Arbeitszeitregelung§ 8Unterrepräsentation§ 9Kommissionen und Arbeitsgruppen2. AbschnittDarstellung des Soll–Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen§ 103. AbschnittFluktuation, Prognose bis einschliesslich 2019 und verbindliche Vorgaben§ 11Fluktuation und Prognose§ 12Zielvorgaben des Rechnungshofs zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2015 gemäß § 11a Abs. 3 B–GlBG4. AbschnittBesondere verbindliche Förderungsmassnahmen für Frauen gemäss § 11a Abs. 3 B–GlBG§ 13Organisation§ 14Aufnahme und beruflicher Aufstieg§ 15Aus– und Fortbildung§ 16Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete§ 17Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten