Norm BKV-InfoV× ▾ ‹›Gliederung Betriebliche Kollektivversicherung Informationspflichtenverordnung (BKV-InfoV) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2016 — BGBl. II Nr. 149/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.201631.12.2021 BGBl. II Nr. 149/2015 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 356/2021 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Allgemeine Bestimmungen§ 2Jährliche Information an Anwartschaftsberechtigte§ 3Jährliche Information an Leistungsberechtigte§ 4Information bei Eintritt des Leistungsfalls§ 5Information vor Wechsel im Leistungsfall in eine Pensionskasse§ 6Information vor Wechsel bei aufrechtem Arbeitsverhältnis in eine Pensionskasse§ 7Information vor Wechsel im Leistungsfall in eine betriebliche Kollektivversicherung§ 8Information vor Wechsel bei aufrechtem Arbeitsverhältnis in eine betriebliche Kollektivversicherung§ 9Gliederung§ 10Inkrafttreten