Norm Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter× ▾ ‹›Gliederung Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2015 — BGBl. II Nr. 245/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.10.2015 BGBl. II Nr. 245/2015 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Verlängerung der höchstzulässigen Studienzeit§ 2Allgemeine Voraussetzungen§ 3Ausmaß der Verlängerung§ 4Dauer der Verlängerung§ 5Nachweise§ 6Inkrafttreten§ 7Außerkrafttreten