Norm Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden× ▾ ‹›Gliederung Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2015 — BGBl. I Nr. 120/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.10.201531.12.2018 BGBl. I Nr. 120/2015 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1ZielArt. 2Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung durch die GemeindeArt. 3Nutzung von Grundstücken, die im Eigentum des Bundes oder diesem zur Verfügung stehenArt. 4Kostenersatz für die Unterbringung hilfs- und schutzbedürftiger FremderArt. 5VollziehungArt. 6In- und Außerkrafttreten