Rechtstracker.at

Anl. 5

Fassungen
ab 01.10.2015 — BGBl. II Nr. 312/2015 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 5 heute01.10.2015 BGBl. II Nr. 312/2015 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Tierschutz-Schlachtverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 2015,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

01.10.2015BGBl. II Nr. 312/2015

Außerkrafttretensdatum

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

Anhang E Schulungsinhalte 1. Einschlägige rechtliche Vorschriften

Lehrinhalt

Lehrziel

Überblick über gemeinschaftsrechtliche und nationale Vorschriften bezüglich Tierschutz bei der Schlachtung

Vermittlung eines kompakten Überblicks über die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen und Schnittstellen zum Tierschutz bei der Schlachtung

2. Bedeutung von Tierschutzmaßnahmen und allgemeine Anforderungen bezüglich der Tätigkeiten im Zuge der Schlachtung

Lehrinhalt

Lehrziel

Bedeutung von Tierschutzmaßnahmen für

– das Tierwohl,

–den Schutz der Personen, die Schlachtungen durchführen und

– für die Fleischqualität

– Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung

Erreichen eines Verständnisses für das Verhalten und die Empfindungsfähigkeit von Tieren sowie

Erfahren der Auswirkungen von Tierschutz-maßnahmen auf die Fleischqualität und die Bedeutung für Kunden

Erkennen von Verhaltensweisen, Leiden, Stress, Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen von Tieren

3. Fachkenntnis für Tätigkeiten der Schlachtung (Artikel 7, Absatz 2,)

Lehrinhalt

Lehrziel

Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung

Betäubung von Tieren (praktische Aspekte von Betäubungsverfahren, Kenntnis der Gebrauchsanweisungen der Hersteller für den Typ der verwendeten Betäubungsgeräte, Ersatz-verfahren zur Betäubung und/oder Tötung, grundlegende Instandhaltung und Reinigung von Geräten zur Betäubung und/oder Tötung)

Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung

Sachgerechtes Entblutung

Kenntnis über Methoden zur Ruhigstellung der Tiere;

Grundkenntnisse der Anatomie und Körperfunktionen sowie Grundkenntnisse des Verhaltens der Tiere

Vermittlung verschiedener Betäubungsverfahren, Betäubungsgeräte und deren Wirkungsweisen;

Erkennen der Wirkung und des Betäubungserfolges beim Tier, Überprüfung und Beurteilung der sachgerechten Durchführung;

Erkennen des Eintritts des Todes, Überprüfung und Beurteilung der sachgerechten Durchführung

4.Tierschutzgerechtes Schlachten bei den einzelnen landwirtschaftlichen Nutztieren

Lehrinhalt

Lehrziel

Allgemeine Eigenschaften

Eigenschaften und Wahrnehmung der Tiere, Anzeichen von Angst und Stress;

richtiges Treiben und Führen, Anforderungen an Treibstrecken;

Ruhigstellen der Tiere;

richtige Auswahl und Ansatz von Betäubungsgeräten, Betäubung;

Beurteilung des Betäubungserfolges;

richtiges Stechen (Kehlschnitt, Bruststich) und Entbluten

Die Auszubildenden sollen die unterschiedlichen Betäubungs- und Schlachtverfahren mit Besonderheiten für die jeweilige Tierart kennenlernen.

Erkennen der Relevanz vom fachgerechten Umgang mit den Tieren und deren sachgerechter Betäubung

Erkennen der Wirkung und des Betäubungserfolges beim Tier, Überprüfung und Beurteilung der sachgerechten Durchführung;

Erkennen des Eintritts des Todes, Überprüfung und Beurteilung der sachgerechten Durchführung

Schlagworte

Wahrnehmungsvermögen, Betäubungsverfahren

Im RIS seit

19.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2015

Gesetzesnummer

20009315

Dokumentnummer

NOR40175398