Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
PD-Nebenleistungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 448/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 448 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
§ 7.Paragraph 7,
Sind an einer Schule mehrere Vertragslehrpersonen mit der Betreuung von IT-Arbeitsplätzen befasst, so sind die nach den §§ 4 bis 6 bestimmten Einrechnungen auf diese Vertragslehrpersonen unter Bedachtnahme auf die übertragenen Aufgaben aufzuteilen. Sind an einer Schule mehrere Vertragslehrpersonen mit der Betreuung von IT-Arbeitsplätzen befasst, so sind die nach den Paragraphen 4 bis 6 bestimmten Einrechnungen auf diese Vertragslehrpersonen unter Bedachtnahme auf die übertragenen Aufgaben aufzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2016
Dokumentnummer
NOR40177682