Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 416/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
58/03 Sicherung der Energieversorgung
Text
Reduktion der Importe von Erdgas in vorgelagerten Marktgebieten
§ 13.Paragraph 13,
Von den Fernleitungsnetzbetreibern sind Informationen über eine Reduktion der Importe von Erdgas in vorgelagerten Marktgebieten bzw. Fernleitungsnetzen sowie Informationen aus dem „Regional Coordination System for Gas“ der ENTSO-G, die eine erhebliche Reduktion der Importe nach sich ziehen können, unverzüglich zu melden und gleichzeitig an den Verteilergebietsmanager zu übermitteln. Die Informationen können mit Zustimmung der E-Control vom Marktgebietsmanager übermittelt werden. In diesem Fall sind die Fernleitungsnetzbetreiber von ihrer diesbezüglichen Meldepflicht an die E-Control entbunden.
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2016
Dokumentnummer
NOR40188927