Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 416/2016 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 274/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 274 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
58/03 Sicherung der Energieversorgung
Text
7. Teil
Erweiterte Datenmeldungen im Engpass- bzw. Krisenfall
§ 14.Paragraph 14,
Wenn die Einschränkung von vertraglichen Lieferungen mehr als 30 % gegenüber der initialen Nominierung beträgt (Engpassfall), die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 EnLG 2012 vorliegen (Krisenfall) oder zur Vorbereitung eines Krisenfalls kann die E-Control erweiterte Datenmeldungen anordnen. Dies umfasst insbesondere: Wenn die Einschränkung von vertraglichen Lieferungen mehr als 30 % gegenüber der initialen Nominierung beträgt (Engpassfall), die Voraussetzungen gemäß Paragraph 4, Absatz eins, EnLG 2012 vorliegen (Krisenfall) oder zur Vorbereitung eines Krisenfalls kann die E-Control erweiterte Datenmeldungen anordnen. Dies umfasst insbesondere:
die Meldung der Daten gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2 jeweils innerhalb der nächsten Stunde;die Meldung der Daten gemäß Paragraph 2, Absatz eins und Absatz 2, Ziffer 2, jeweils innerhalb der nächsten Stunde;
die Meldung der Daten gemäß § 3 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 in kürzeren Intervallen sowie gemäß § 5 Abs. 1 für einen längeren Vorschauhorizont;die Meldung der Daten gemäß Paragraph 3, Absatz 2 und Paragraph 5, Absatz eins, in kürzeren Intervallen sowie gemäß Paragraph 5, Absatz eins, für einen längeren Vorschauhorizont;
die Meldung der Daten gemäß § 4, § 7, § 9 sowie § 10 Abs. 2 jeweils aktuell;die Meldung der Daten gemäß Paragraph 4,, Paragraph 7,, Paragraph 9, sowie Paragraph 10, Absatz 2, jeweils aktuell;
die Meldung der Daten gemäß § 2 Abs. 2 Z 3, jeweils am Mittwoch der folgenden Kalenderwoche.die Meldung der Daten gemäß Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 3,, jeweils am Mittwoch der folgenden Kalenderwoche.
Zuletzt aktualisiert am
11.07.2022
Dokumentnummer
NOR40245397