Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 416/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 15Paragraph 15
Index
58/03 Sicherung der Energieversorgung
Text
8. Teil
Übungen
§ 15.Paragraph 15,
(1)Absatz eins,Von der E-Control können alle zwei Jahre Übungen unter Annahme von Krisenszenarien angeordnet werden. Dazu können für den Zeitraum einer Kalenderwoche die Meldungen gemäß § 11 bis § 13, die Erweiterungen gemäß § 14 sowie eine auf die Übungsteilnehmer eingeschränkte Aktualisierung der Meldungen gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 3 und § 10 Abs. 2 angeordnet werden.Von der E-Control können alle zwei Jahre Übungen unter Annahme von Krisenszenarien angeordnet werden. Dazu können für den Zeitraum einer Kalenderwoche die Meldungen gemäß Paragraph 11 bis Paragraph 13,, die Erweiterungen gemäß Paragraph 14, sowie eine auf die Übungsteilnehmer eingeschränkte Aktualisierung der Meldungen gemäß Paragraph 9, Absatz 2 und Absatz 3 und Paragraph 10, Absatz 2, angeordnet werden.
(2)Absatz 2,Daten gemäß § 11 sind unabhängig vom Eintritt einer erheblichen Reduktion der Importmengen jährlich zum 15. Oktober zu melden.Daten gemäß Paragraph 11, sind unabhängig vom Eintritt einer erheblichen Reduktion der Importmengen jährlich zum 15. Oktober zu melden.
(3)Absatz 3,Daten gemäß § 12 sind unabhängig vom Eintritt einer Einschränkung von vertraglichen Lieferungen jährlich zum 15. Oktober zu melden.Daten gemäß Paragraph 12, sind unabhängig vom Eintritt einer Einschränkung von vertraglichen Lieferungen jährlich zum 15. Oktober zu melden.
(4)Absatz 4,Informationen gemäß § 13 sind unabhängig vom Eintritt einer Reduktion der Importe in vorgelagerten Marktgebieten bzw. Fernleitungsnetzen jährlich zum 15. Oktober zu melden.Informationen gemäß Paragraph 13, sind unabhängig vom Eintritt einer Reduktion der Importe in vorgelagerten Marktgebieten bzw. Fernleitungsnetzen jährlich zum 15. Oktober zu melden.
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2016
Dokumentnummer
NOR40188929