Norm Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten× ▾ ‹›Gliederung Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten Fassungen (Gesetz) ab 19.01.2017 — BGBl. II Nr. 23/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.01.2017 BGBl. II Nr. 23/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ Art. 1