Norm Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten× ▾ ‹›Gliederung Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten Fassungen (Gesetz) ab 19.01.2017 — BGBl. II Nr. 23/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.01.2017 BGBl. II Nr. 23/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Skala Kurzfristig Langfristig zuletzt geändert:über 10 Jahre5–10 Jahre2–5 Jahre1–2 Jahreunter 1 Jahr Art. 1