Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 67/2017Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
ANNEX 1
Die indikativen Konditionen zum 15. Jänner 2016 schließen eine Rückzahlungsperiode von fünfzehneinhalb (15,5) Jahren ein, inklusive einer tilgungsfreien Zeit von vier (4) Jahren, einem Zinssatz von null (0) % p.a. sowie eine Reduktion des Garantieentgeltes und sonstigen Finanzierungskosten.
Diese können Änderungen aufgrund des jährlich festgelegten Abzinsungsfaktors unter Schirmherrschaft der OECD sowie aufgrund von Änderungen der OECD Länderrisikoklassifizierung unterliegen.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR40192964