Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Dreiländergrenzpunkt Thaya – March (Slowakei, Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 121/2017Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 121 aus 2017,
Typ
Vertrag - Slowakei, Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Artikel 3
Allfällige Meinungsverschiedenheiten betreffend die Auslegung und Durchführung dieses Vertrags werden durch direkte Konsultationen zwischen den zuständigen Behörden beigelegt. Falls sie auf diese Art und Weise nicht gelöst werden können, werden sie auf diplomatischem Wege geregelt.
Zuletzt aktualisiert am
11.03.2025
Dokumentnummer
NOR40196409