Norm Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen× ▾ ‹›Gliederung Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen Fassungen (Gesetz) ab 01.11.2017 — BGBl. II Nr. 296/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.11.2017 BGBl. II Nr. 296/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.11.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen§ 2Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachpraxis an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen§ 3Verwendung in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen (Quereinstieg) an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen§ 4Reduktion der Berufspraxiszeiten§ 5Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung§ 6Inkrafttreten