Norm Zuschuss an die Träger gemeinnütziger Krankenanstalten× ▾ ‹›Gliederung Zuschuss an die Träger gemeinnütziger Krankenanstalten Fassungen (Gesetz) ab 28.12.2017 — BGBl. II Nr. 410/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute28.12.2017 BGBl. II Nr. 410/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.12.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Zuschüsse an Träger von Landeskrankenanstalten§ 2Zuschüsse an Träger von sonstigen gemeinnützigen Krankenanstalten§ 3Wechsel der Trägerschaft§ 4Inkrafttreten