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§ 11 NLAV

Fassungen
ab 18.02.2026 — BGBl. II Nr. 24/2026
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 11 heute18.02.2026 § → § BGBl. II Nr. 24/2026
§ 1104.04.202317.02.2026 § → § BGBl. II Nr. 88/2023
§ 1113.06.201803.04.2023 BGBl. II Nr. 124/2018 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2018, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 24 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

18.02.2026BGBl. II Nr. 24/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

NLAV

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Maßnahmen

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Werden im Rahmen der Vollziehung dieser Verordnung bei der Kontrolle Mängel festgestellt, so hat die AMA als Systembetreiberin unter einer gleichzeitig zu setzenden angemessenen Frist die Durchführung geeigneter betrieblicher Maßnahmen anzuordnen.
  2. Absatz 2,Die nach Absatz eins, angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig und angemessen sein und dürfen die Wirtschaftsbeteiligten nicht stärker beeinträchtigen, als dies zur Erreichung der in der Richtlinie (EU) 2018 aus 2001, vorgesehenen Ziele unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit sowie anderer berücksichtigenswerter Faktoren, insbesondere der Vertriebsstufe, sowie der in Artikel 30 Absatz 3, der Richtlinie (EU) 2018 aus 2001, genannten Wirtschaftsteilnehmer notwendig ist.
  3. Absatz 3,Wird gegen gemäß Absatz eins, angeordnete Maßnahmen verstoßen oder sind die festgestellten Mängel so gravierend, dass die Kontrolle nicht mehr sichergestellt werden kann, hat die AMA als Systembetreiberin die Registrierung abzuerkennen. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Bestimmungen zur Eingabe von Transaktionen in die Unionsdatenbank gemäß Paragraph 9, Absatz 3, durch die Unternehmen.

Im RIS seit

17.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2026

Gesetzesnummer

20010217

Dokumentnummer

NOR40276187