Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Frauenförderungsplan BMEIA
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 217/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 217 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Maßnahmen zur Erreichung der Ziele
§ 2.Paragraph 2,
Zur Erreichung dieser Ziele werden folgende Maßnahmen getroffen:
(1)Absatz eins,Mentoringprogramme für Frauen werden in das System der Personalplanung integriert.
(2)Absatz 2,Bei Mitarbeiter/innengesprächen wird der Aspekt der Frauenförderung berücksichtigt
(3)Absatz 3,Führungskräfte mit ihrer Vorbildfunktion werden für die Umsetzung von frauenfördernden Maßnahmen durch begleitende Maßnahmen (zB in Schulungen) sensibilisiert.
(4)Absatz 4,Führungskräfte, insbesondere die mit Personalagenden betrauten Personen, werden laufend weitere Maßnahmen zur Frauenförderung prüfen und gegebenenfalls umsetzen.
Schlagworte
Mitarbeitergespräch, Mitarbeiterinnengespräch
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018
Dokumentnummer
NOR40206533