Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 135/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2018,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Text
ANLAGE
FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE VORTEILE
(1)Absatz eins,Zu den finanziellen Vorteilen können unter anderem folgende gehören:
Zugangsgebühr(en) je gesammelte oder auf andere Weise erlangte Probe;
Entrichtung von Lizenzgebühren;
Lizenzgebühren im Fall einer Vermarktung;
an Treuhandfonds, welche die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt fördern, zu zahlende Sondergebühren;
Gehälter und Vorzugsbedingungen, sofern einvernehmlich festgelegt;
Gemeinschaftsunternehmen;
gemeinschaftliche Inhaberschaft an einschlägigen Rechten des geistigen Eigentums.
(2)Absatz 2,Zu den nicht finanziellen Vorteilen können unter anderem folgende gehören:
Teilhabe an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen;
Zusammenarbeit und Kooperation bei sowie Mitwirkung an wissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungs-programmen, insbesondere biotechnologischen Forschungstätigkeiten, soweit möglich in der Vertragspartei, welche die genetischen Ressourcen zur Verfügung stellt;
Beteiligung an der Entwicklung von Produkten;
Zusammenarbeit und Kooperation bei sowie Mitwirkung an Aufklärung und Schulungen;
Gewährung des Zugangs zu Ex-situ-Einrichtungen genetischer Ressourcen und zu Datenbanken;
Weitergabe von Kenntnissen und Technologie an den Bereitsteller der genetischen Ressourcen unter ausgewogenen und möglichst günstigen Bedingungen, darunter im Einvernehmen auch zu Konzessions- oder Vorzugsbedingungen, insbesondere von Kenntnissen und Technologie, die genetische Ressourcen nutzen, einschließlich Biotechnologie, oder die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind;
Stärkung der Kapazitäten für die Weitergabe von Technologie;
Aufbau institutioneller Kapazitäten;
personelle und materielle Ressourcen zur Stärkung der Kapazitäten für die Verwaltung und Durchsetzung der Zugangsvorschriften;
Schulungen in Zusammenhang mit genetischen Ressourcen unter voller Beteiligung der Staaten, die genetische Ressourcen zur Verfügung stellen, und nach Möglichkeit in diesen Staaten;
Zugang zu wissenschaftlichen Informationen, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind, einschließlich biologischer Inventare und taxonomischer Untersuchungen;
Beiträge zur lokalen Wirtschaft;
auf vorrangige Bedürfnisse wie Gesundheit und Ernährungssicherung ausgerichtete Forschung unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Nutzung genetischer Ressourcen in der Vertragspartei, die genetische Ressourcen zur Verfügung stellt;
institutionelle und fachliche Beziehungen, die sich aus einer Vereinbarung über den Zugang und die Aufteilung der Vorteile und nachfolgenden Tätigkeiten der Zusammenarbeit ergeben können;
Vorteile für die Sicherung der Existenzgrundlagen und die Ernährungssicherheit;
gemeinschaftliche Inhaberschaft an einschlägigen Rechten des geistigen Eigentums.
Schlagworte
Forschungsergebnis, Konzessionsbedingung
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2018
Dokumentnummer
NOR40207571