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Anl. 1

Fassungen
ab 18.10.2018 — BGBl. III Nr. 135/2018 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute18.10.2018 BGBl. III Nr. 135/2018 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2018,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

18.10.2018BGBl. III Nr. 135/2018

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

ANLAGE

FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE VORTEILE

  1. Absatz eins,Zu den finanziellen Vorteilen können unter anderem folgende gehören:
    1. Litera a
      Zugangsgebühr(en) je gesammelte oder auf andere Weise erlangte Probe;
    2. Litera b
      Vorauszahlungen;
    3. Litera c
      Meilensteinzahlungen;
    4. Litera d
      Entrichtung von Lizenzgebühren;
    5. Litera e
      Lizenzgebühren im Fall einer Vermarktung;
    6. Litera f
      an Treuhandfonds, welche die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt fördern, zu zahlende Sondergebühren;
    7. Litera g
      Gehälter und Vorzugsbedingungen, sofern einvernehmlich festgelegt;
    8. Litera h
      Forschungsmittel;
    9. Litera i
      Gemeinschaftsunternehmen;
    10. Litera j
      gemeinschaftliche Inhaberschaft an einschlägigen Rechten des geistigen Eigentums.
  2. Absatz 2,Zu den nicht finanziellen Vorteilen können unter anderem folgende gehören:
    1. Litera a
      Teilhabe an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen;
    2. Litera b
      Zusammenarbeit und Kooperation bei sowie Mitwirkung an wissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungs-programmen, insbesondere biotechnologischen Forschungstätigkeiten, soweit möglich in der Vertragspartei, welche die genetischen Ressourcen zur Verfügung stellt;
    3. Litera c
      Beteiligung an der Entwicklung von Produkten;
    4. Litera d
      Zusammenarbeit und Kooperation bei sowie Mitwirkung an Aufklärung und Schulungen;
    5. Litera e
      Gewährung des Zugangs zu Ex-situ-Einrichtungen genetischer Ressourcen und zu Datenbanken;
    6. Litera f
      Weitergabe von Kenntnissen und Technologie an den Bereitsteller der genetischen Ressourcen unter ausgewogenen und möglichst günstigen Bedingungen, darunter im Einvernehmen auch zu Konzessions- oder Vorzugsbedingungen, insbesondere von Kenntnissen und Technologie, die genetische Ressourcen nutzen, einschließlich Biotechnologie, oder die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind;
    7. Litera g
      Stärkung der Kapazitäten für die Weitergabe von Technologie;
    8. Litera h
      Aufbau institutioneller Kapazitäten;
    9. Litera i
      personelle und materielle Ressourcen zur Stärkung der Kapazitäten für die Verwaltung und Durchsetzung der Zugangsvorschriften;
    10. Litera j
      Schulungen in Zusammenhang mit genetischen Ressourcen unter voller Beteiligung der Staaten, die genetische Ressourcen zur Verfügung stellen, und nach Möglichkeit in diesen Staaten;
    11. Litera k
      Zugang zu wissenschaftlichen Informationen, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind, einschließlich biologischer Inventare und taxonomischer Untersuchungen;
    12. Litera l
      Beiträge zur lokalen Wirtschaft;
    13. Litera m
      auf vorrangige Bedürfnisse wie Gesundheit und Ernährungssicherung ausgerichtete Forschung unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Nutzung genetischer Ressourcen in der Vertragspartei, die genetische Ressourcen zur Verfügung stellt;
    14. Litera n
      institutionelle und fachliche Beziehungen, die sich aus einer Vereinbarung über den Zugang und die Aufteilung der Vorteile und nachfolgenden Tätigkeiten der Zusammenarbeit ergeben können;
    15. Litera o
      Vorteile für die Sicherung der Existenzgrundlagen und die Ernährungssicherheit;
    16. Litera p
      soziale Anerkennung;
    17. Litera q
      gemeinschaftliche Inhaberschaft an einschlägigen Rechten des geistigen Eigentums.

Schlagworte

Forschungsergebnis, Konzessionsbedingung

Im RIS seit

13.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018

Gesetzesnummer

20010305

Dokumentnummer

NOR40207571