Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 135/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2018,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 36Artikel 36
Text
Artikel 36
Verbindliche Wortlaute
Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll an den angegebenen Tagen unterschrieben.
GESCHEHEN zu Nagoya am 29. Oktober 2010.
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2018
Dokumentnummer
NOR40207570