Rechtstracker.at

§ 24 LV-InfoV2018

Fassungen
ab 01.10.2018 — BGBl. II Nr. 247/2018 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 24 heute01.10.2018 BGBl. II Nr. 247/2018 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 24

Inkrafttretensdatum

01.10.2018BGBl. II Nr. 247/2018

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

LV-InfoV2018

Index

57/01 Versicherungsaufsicht

Text

Überschriften und darunter folgende Informationen

Paragraph 24,

  1. Absatz eins,Die Rubriken des Informationsblatts gemäß Paragraph 19, haben folgende Überschriften mit folgenden Angaben:
    1. Ziffer eins
      Angaben zur Art der Versicherung gemäß Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer eins, VAG 2016 sind unter der Überschrift „Um welche Art von Versicherung handelt es sich?“ aufgeführt;
    2. Ziffer 2
      Angaben zu den versicherten Hauptrisiken gemäß Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 2, VAG 2016 sind unter der Überschrift „Was ist versichert?“ aufgeführt. Jeder in dieser Rubrik aufgeführten Einzelangabe ist ein grünes Häkchen vorangestellt. Weiters ist unter dieser Überschrift ein Hinweis aufzunehmen, dass die Versicherungsleistung von der vertraglichen Vereinbarung abhängt.
    3. Ziffer 3
      Angaben zu der in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 2, VAG 2016 genannten Zusammenfassung der ausgeschlossenen Risiken sind unter der Überschrift „Was ist nicht versichert?“ aufgeführt. Jeder Angabe in dieser Rubrik ist ein rotes Kreuz vorangestellt;
    4. Ziffer 4
      Angaben zu den in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 4, VAG 2016 genannten wichtigsten Tatbeständen, nach denen Ansprüche ausgeschlossen sind, sind unter der Überschrift „Gibt es Deckungsbeschränkungen?“ aufgeführt. Jeder in dieser Rubrik aufgeführten Einzelangabe ist ein orangefarbenes Ausrufezeichen vorangestellt;
    5. Ziffer 5
      Angaben zu dem in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 2, VAG 2016 genannten geografischen Geltungsbereich sind gegebenenfalls unter der Überschrift „Wo bin ich versichert?“ aufgeführt. Jeder in dieser Rubrik aufgeführten Einzelangabe ist ein blaues Häkchen vorangestellt;
    6. Ziffer 6
      Angaben zu den in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 5 bis 7 VAG 2016 genannten einschlägigen Verpflichtungen sind unter der Überschrift „Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten?“ aufgeführt;
    7. Ziffer 7
      Angaben zu der in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 3, VAG 2016 genannten Prämienzahlungsweise und Prämienzahlungsdauer sind unter der Überschrift „Wann und wie zahle ich?“ aufgeführt;
    8. Ziffer 8
      Angaben zu der in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 8, VAG 2016 genannten Laufzeit des Vertrags sind unter der Überschrift „Wann beginnt und endet die Deckung?“ aufgeführt;
    9. Ziffer 9
      Angaben zu der in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 9, VAG 2016 genannten Vertragsbeendigung sind unter der Überschrift „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“ aufgeführt.
  2. Absatz 2,Bei Bedarf dürfen Unterüberschriften verwendet werden.

Im RIS seit

20.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

20010310

Dokumentnummer

NOR40207672