Norm Entschädigungen für die Tätigkeit als Verwaltungskörpermitglied bei der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates× ▾ ‹›Gliederung Entschädigungen für die Tätigkeit als Verwaltungskörpermitglied bei der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2020 — BGBl. II Nr. 139/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2020 BGBl. II Nr. 139/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Gegenstand§ 2Höhe der Funktionsgebühr§ 3Auszahlung der Funktionsgebühr§ 4Dauer des Anspruches auf Funktionsgebühr§ 5Sitzungsgeld§ 6Wirksamkeitsbeginn