Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 203/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Bankkaufmann/Bankkauffrau
§ 10.Paragraph 10,
(1)Absatz eins,Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hatFür den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt Paragraph 6, Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat
im Bereich Kundenberatung und Verkauf
eine Kundenanfrage in Englisch zu beantworten.
eine Kundenanfrage zum Thema Konten und Karten zu bearbeiten.
eine Kundenanfrage zum Thema Versicherung zu bearbeiten.
ein Wertpapier-Factsheet zu interpretieren.
Steuern im Bankgeschäft (KESt, Kursgewinnsteuer, VerSt) zu berechnen.
eine Plausibilitätsprüfung bei einer Finanzierungsanfrage (zB Haushaltsrechnung, Einkommensanalyse) durchzuführen.
eine Kundenreklamation zu bearbeiten.
eine Kundenanfrage zum Thema Sparen und Bausparen zu bearbeiten.
im Bereich Zahlungsverkehr
Überweisungen sowie Arbeiten des nationalen Zahlungsverkehrs durchzuführen.
Tätigkeiten im internationalen Zahlungsverkehr (zB Auslandsüberweisungen, Schecks) abzuwickeln.
eine Valuten- oder Devisenabrechnung durchzuführen.
eine Bartransaktion (Compliance, Geldwäsche) abzuwickeln.
(2)Absatz 2,Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Kundengesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf einen der folgenden Bereiche zu beziehen:Für den Gegenstand Fachgespräch gilt Paragraph 7, Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Kundengesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf einen der folgenden Bereiche zu beziehen:
Schlagworte
Valutenabrechnung
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Dokumentnummer
NOR40233409