Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 203/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau
§ 12.Paragraph 12,
(1)Absatz eins,Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hatFür den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt Paragraph 6, Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat
im Bereich Betriebslogistik und Lagerwirtschaft
den Abgleich zwischen tatsächlich gelieferter Ware und dem Lieferdokument durchzuführen.
Maßnahmen bei nicht-ordnungsgemäßer Lieferung zu ergreifen.
die Retourenbearbeitung umzusetzen.
Lagerbestände zu kontrollieren und Maßnahmen bei Abweichungen zu ergreifen.
die Durchführung von Warenbewegungen vorzuschlagen.
Waren zu kommissionieren.
Versanddokumente zu erstellen.
lagerspezifische Kennzahlen zu interpretieren.
im Bereich Materialwirtschaft
Waren und Bestellmengen vorzuschlagen.
Liefertermine zu überwachen und bei Nichteinhaltung Maßnahmen einzuleiten.
(2)Absatz 2,Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Das Fachgespräch hat sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag zu beziehen. Es hat die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf zwei der folgenden Bereiche zu beziehen:Für den Gegenstand Fachgespräch gilt Paragraph 7, Das Fachgespräch hat sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag zu beziehen. Es hat die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf zwei der folgenden Bereiche zu beziehen:
Sicherheit am Arbeitsplatz
Produktspezifische Transportverpackung
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Dokumentnummer
NOR40233411