Norm Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler× ▾ ‹›Gliederung Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler Fassungen (Gesetz) ab 03.06.2021 — BGBl. II Nr. 244/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute03.06.2021 BGBl. II Nr. 244/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 03.06.2021 § 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9§ 10§ 11§ 12§ 13§ 14§ 15