Norm Abkommen über Solidaritätsmaßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (Deutschland)× ▾ ‹›Gliederung Abkommen über Solidaritätsmaßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (Deutschland) Fassungen (Gesetz) ab 02.03.2022 — BGBl. III Nr. 198/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute02.03.2022 BGBl. III Nr. 198/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 02.03.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1Art. 1Gegenstand und Geltungsbereich des AbkommensArtikel 2Art. 2BegriffsbestimmungenArtikel 3Art. 3SolidaritätsersuchenArtikel 4Art. 4Durchführung marktbasierter SolidaritätsmaßnahmenArtikel 5Art. 5Durchführung nicht-marktbasierter SolidaritätsmaßnahmenArtikel 6Artikel 7Art. 6Übergabe und Übernahme der Gasmenge bei der Durchführung nicht-marktbasierter Solidaritätsmaßnahmen · Ende der SolidaritätsmaßnahmenArtikel 8Art. 8Entschädigung für nicht-marktbasierte SolidaritätsmaßnahmenArtikel 9Art. 9Zahlungsmodalitäten, Rechnung und Fristen für die Entschädigung nicht-marktbasierter SolidaritätsmaßnahmenArtikel 10Art. 10Einhaltung der VerpflichtungenArtikel 11Art. 11KommunikationsmittelArtikel 12Art. 12GerichtsstandsklauselArtikel 13Art. 13KündigungArtikel 14Art. 14Inkrafttreten