Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Urkundenhinterlegungsumstellungs-Verordnung 2022
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 192/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
§ 3.Paragraph 3,
Das Aktenzeichen wird aus der Tagebuchzahl und der Jahreszahl gebildet; die Buchstaben Uh sind nicht mehr voranzustellen. Es ist aber in anderer Weise sicher zu stellen, dass die betroffenen Einlaufstücke als Einlaufstücke der Urkundenhinterlegung erkannt werden können.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2022
Dokumentnummer
NOR40244196