Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 257/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 257 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
§ 9.Paragraph 9,
In den Auswahlverfahren insbesondere für den höheren auswärtigen Dienst sind unter den gemäß §§ 7 und 8 geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern Qualifikationen in Bezug auf Zukunftsthemen mit Relevanz für den Aufgabenbereich des Ministeriums wie Umwelt- und Klimaschutz, Cybersicherheit und digitale Transformation, über die Bewerberinnen und Bewerber in erheblichem Ausmaß verfügen, besonders zu berücksichtigen. In den Auswahlverfahren insbesondere für den höheren auswärtigen Dienst sind unter den gemäß Paragraphen 7 und 8 geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern Qualifikationen in Bezug auf Zukunftsthemen mit Relevanz für den Aufgabenbereich des Ministeriums wie Umwelt- und Klimaschutz, Cybersicherheit und digitale Transformation, über die Bewerberinnen und Bewerber in erheblichem Ausmaß verfügen, besonders zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2022
Dokumentnummer
NOR40245216