Norm Form der Glaubhaftmachung im Zusammenhang mit der Phase 2 des COVID-19-Ratenzahlungsmodells× ▾ ‹›Gliederung Form der Glaubhaftmachung im Zusammenhang mit der Phase 2 des COVID-19-Ratenzahlungsmodells Fassungen (Gesetz) ab 01.08.2022 — BGBl. II Nr. 291/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.08.202210.07.2025 BGBl. II Nr. 291/2022 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.08.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Allgemeines§ 2Abgabenrückstand bis 20 000 Euro§ 3Abgabenrückstand von mehr als 20 000§ 4Inkrafttreten