Norm Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen× ▾ ‹›Gliederung Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen Fassungen (Gesetz) ab 05.10.2022 — BGBl. II Nr. 368/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute05.10.2022 BGBl. II Nr. 368/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 05.10.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Lehrpläne§ 2Lehrverpflichtungsgruppen§ 3Zusätzliche LehrplanbestimmungenInkrafttreten§ 4AnlagenAnl. 1Anl. 1/1Anl. 1/2Anl. 1/3Anl. 1/4Anl. 1/5Anl. 1/6Anl. 1/7Anl. 1/8Anl. 1/9Anl. 1/10Anl. 1/11Anl. 1/12Anl. 1/13Anl. 1/14Anl. 1/15Anl. 1/16Anl. 1/17Anl. 1/18LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURE – MASCHINENBAUAnl. 2