Rechtstracker.at

§ 13

Fassungen
ab 14.04.2023 — BGBl. II Nr. 92/2023 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 13 heute14.04.2023 BGBl. II Nr. 92/2023 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Verbrauchsteuerbeförderungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 92 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

14.04.2023BGBl. II Nr. 92/2023

Außerkrafttretensdatum

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Beachte

Die Bestimmungen dieser Verordnung sind, soweit in den Absatz 2 bis 4 nicht anderes bestimmt ist, mit 13. Februar 2023 anzuwenden vergleiche Paragraph 18, Absatz eins,).

Text

e-Versandanzeigen

Paragraph 13,

  1. Absatz eins,Vor Beginn einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung im Steuergebiet gemäß Paragraph 51, Absatz eins, MinStG 2022, Paragraph 37, Absatz eins, BierStG 2022, Paragraph 90, Absatz eins, AlkStG 2022 oder Paragraph 36, Absatz eins, TabStG 2022 hat ein Versender den Entwurf einer e-Versandanzeige unter Verwendung der im EDV-gestützten System integrierten und für e-Versandanzeigen vorgesehenen Funktionalitäten zu übermitteln.
  2. Absatz 2,Das Zollamt Österreich überprüft automatisiert die Angaben im nach Absatz eins, übermittelten Entwurf. Bei Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung, ausgehend von einem Ort der Einfuhr, erfolgt zusätzlich ein Abgleich mit der Zollanmeldung. Sofern die automatisierte Prüfung ergibt, dass die Angaben korrekt sind, wird der Entwurf der e-Versandanzeige unter Verwendung des EDV-gestützten Systems mit einem ARC versehen und dem Versender als e-Versandanzeige übermittelt. Fehlerhafte Angaben werden dem Versender im EDV-gestützten System angezeigt oder mittels standardisierter Nachrichten mitgeteilt.
  3. Absatz 3,Für die Annullierung von e-Versandanzeigen gilt Paragraph 9, sinngemäß.

Im RIS seit

14.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2023

Gesetzesnummer

20012224

Dokumentnummer

NOR40252148