Rechtstracker.at

§ 11

Fassungen
ab 22.04.2023 — BGBl. II Nr. 111/2023 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 11 heute22.04.2023 BGBl. II Nr. 111/2023 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grundausbildungsverordnung-BML

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 111 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

22.04.2023BGBl. II Nr. 111/2023

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Ressortspezifische theoretische Ausbildung

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Im Rahmen der ressortspezifischen theoretischen Ausbildung werden einerseits spezielle ressortspezifische Kenntnisse über EU und internationale Agenden sowie andererseits ressortbezogene Inhalte über die Wirkungsorientierte Steuerung vermittelt. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für alle Bediensteten der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A1/v1/A2/v2 verpflichtend.
  2. Absatz 2,Ein intern organisiertes Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Rechtsmaterien des Ressorts. Über das „Ressortrecht“ ist von allen Bediensteten der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A1/v1/A2/v2 eine mündliche Prüfung abzulegen. Die Vorbereitung für die Prüfung kann auch im Selbststudium erfolgen, eine entsprechende Lernunterlage steht den Auszubildenden zur Verfügung.
  3. Absatz 3,Für Bedienstete der Wildbach- und Lawinenverbauung finden die Absatz eins und 2 keine Anwendung. Die übergeordnete Fachabteilung im Ressort organisiert eigenverantwortlich Lernformate zur Vermittlung von Kenntnissen und Wissen über relevante Rechtsmaterien sowie Steuerungsinstrumente und -prozesse für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A1/v1/A2/v2. Der Ausbildungsleiterin/dem Ausbildungsleiter ist eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an Seminaren oder Ähnlichem vorzulegen.

Schlagworte

Steuerungsprozess, Wildbachverbauung

Im RIS seit

25.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2023

Gesetzesnummer

20012238

Dokumentnummer

NOR40252370