Norm ZIB-V 2023× ▾ ‹›Gliederung Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung (ZIB-V 2023) Fassungen (Gesetz) ab 18.05.2023 — BGBl. II Nr. 147/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute18.05.2023 BGBl. II Nr. 147/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.05.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Begriffsbestimmungen§ 2Auskunftspflichtige§ 3Informationen über Breitbandversorgung§ 4Erhebung der Informationen über Breitbandversorgung§ 5Ermittlung der normalerweise zur Verfügung stehenden bzw. der geschätzten maximalen Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgten Fläche im Mobilfunknetz§ 6Datenverwaltung§ 7Verweise§ 8ÜbergangsbestimmungenAnlagenAnl. 1Versorgtes Gebiet / CoverageAnl. 2Aktive Anschlüsse nach Bandbreitenkategorien / NutzungAnl. 3Versorgte Gebiete – Angaben zu erbrachten Diensten auf eigenen oder fremden Netzen