Norm LF-VOLV× ▾ ‹›Gliederung Land- und forstwirtschaftliche Verordnung Lärm und Vibrationen (LF-VOLV) Fassungen (Gesetz) ab 01.06.2024 — BGBl. II Nr. 49/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.06.2024 BGBl. II Nr. 49/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.06.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Expositionsgrenzwert§ 4Auslösewert§ 5Grenzwerte für bestimmte Räume§ 6Bewertungen und Messungen§ 7Ermittlung und Beurteilung der Gefahren§ 8Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer§ 9Maßnahmen und Maßnahmenprogramm§ 10Bauliche und raumakustische Maßnahmen§ 11Maßnahmen an der Quelle§ 12Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge§ 13Technische und organisatorische Maßnahmen§ 14Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung, Verzeichnis§ 15Ausnahmen§ 16Übergangsbestimmungen§ 17Schlussbestimmungen